{"id":906,"date":"2020-03-12T16:27:27","date_gmt":"2020-03-12T15:27:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jdi-europe.com\/?page_id=906"},"modified":"2020-03-18T15:36:25","modified_gmt":"2020-03-18T14:36:25","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jdi-europe.com\/de\/gtc\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen <\/strong><\/p>\n<p><strong>der JDI Europe GmbH<\/strong><\/p>\n<p>Stand 03\/2020<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Allgemeines <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche &#8211; auch k\u00fcnftige &#8211; Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten ausschlie\u00dflich und nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne von \u00a7 14 BGB, gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechtes sowie gegen\u00fcber \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend gemeinsam \u201eKunde\u201c).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des K\u00e4ufers erkennt JDIE nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn JDIE in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder sonstige Leistung vorbehaltlos an den Kunden ausf\u00fchrt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Angebote <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Angebote sind freibleibend, Muster sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von JDIE schriftlich best\u00e4tigt wird (siehe \u00a7 3) oder wenn die Ware ausgeliefert worden ist. Technische \u00c4nderungen der Produkte sowie \u00c4nderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten, soweit sie f\u00fcr den Kunden zumutbar sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Auftragsannahme <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bestellungen und sonstige Auftr\u00e4ge sind f\u00fcr den Kunden verbindlich. JDIE kann das in der Bestellung bzw. in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang annehmen. F\u00fcr JDIE tritt die Bindung erst mit ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Annahme ein (Auftragsbest\u00e4tigung). Auf die Auftragsbest\u00e4tigung kann JDIE bei unverz\u00fcglicher Lieferung bzw. Leistung verzichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vereinbarungen, gleich ob Haupt-, Nebenleistung oder Rahmenbedingungen betreffend, verpflichten JDIE nur nach schriftlicher Best\u00e4tigung durch JDIE. Dies gilt auch f\u00fcr Zusicherungen, Garantien, \u00dcbernahmen von Beschaffungsrisiken oder Nebenabreden. Garantien und Eigenschaftszusicherungen muss JDIE ausdr\u00fccklich als solche bezeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungsbedingungen <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zahlungen des Kunden erfolgen in EURO. Akzeptiert JDIE schriftlich Zahlung in anderer Valuta, ist der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltende Umrechnungskurs ma\u00dfgeblich. Die Preise verstehen sich rein netto \u201eab Lager\u201c (Ex Works gem\u00e4\u00df Incoterms 2020), einschlie\u00dflich normaler Verpackung und ausschlie\u00dflich Versand. Alle Preise und Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, werden nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste von JDIE berechnet. Skontoabz\u00fcge bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen enthalten; diese wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise einseitig angemessen zu \u00e4ndern, soweit sich die Kosten von JDIE sowie die Kosten der Vorlieferanten, insbesondere Kosten der Materialbeschaffung, der Produktion, Steuern, Z\u00f6lle, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen nach dem Vertragsabschluss erh\u00f6hen. Auf Verlangen wird JDIE die Kostenerh\u00f6hungen nachweisen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zahlungen sind sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar und ohne Abzug zu leisten. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann JDIE Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he berechnen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. JDIE sind nicht verpflichtet, Zahlung durch Wechsel oder Schecks zu akzeptieren; in jedem Fall erfolgt die Hingabe von Wechseln und Schecks nur erfu\u0308llungshalber. Die Hingabe von Wechseln oder Schecks f\u00fchrt nicht zur Stundung der Forderungen. Die mit der Verwertung eines Wechsel oder Schecks verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit Gegenforderungen zul\u00e4ssig, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von JDIE anerkannt sind. Dem Kunden steht auch kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder Gegenforderungen aus einem anderen Vertragsverh\u00e4ltnis zu. Alle Forderungen von JDIE, einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort f\u00e4llig und die Gew\u00e4hrung eines Zahlungszieles hinf\u00e4llig, wenn das Zahlungsziel f\u00fcr eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Kunde in Verzug ger\u00e4t oder wenn \u00fcber sein Verm\u00f6gen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn er die Verm\u00f6gensauskunft \u00fcber sein Verm\u00f6gen abgegeben hat. In diesen F\u00e4llen, oder wenn nach Vertragsabschluss JDIE Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditwu\u0308rdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet wird, ist JDIE auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann JDIE vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zun\u00e4chst auf \u00e4ltere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 EG-Einfuhrumsatzsteuer \/ Verzollung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit der Kunde seinen Sitz au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist dieser zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europ\u00e4ischen Union verpflichtet. Der Kunde hat JDIE seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren \u00c4nderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist der Kunde verpflichtet, Auskunft \u00fcber seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde ist ferner verpflichtet, den Aufwand und die Kosten, die JDIE wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE haftet nicht f\u00fcr die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, JDIE fiele Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Verzollung der Waren (einschlie\u00dflich der Entrichtung von Abgaben und Z\u00f6llen) ist Sache des Kunden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Lieferzeit <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Kl\u00e4rung aller technischen Fragen und nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Kunden. Liefertermine und der Beginn der von JDIE angegebenen Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch die Zulieferanten von JDIE. Dies gilt nur f\u00fcr den Fall, dass die Nichtlieferung bzw. die nicht richtige Belieferung nicht von JDIE zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4fts mit dem Zulieferanten. JDIE wird den Kunden \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung unverz\u00fcglich informieren und diesem die Gegenleistung auf Verlangen unverz\u00fcglich erstatten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages beh\u00e4lt sich JDIE vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die betroffene Partei in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen. \u00dcberschreiten Verz\u00f6gerungen einen Zeitraum von zwei Monaten, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Sonstige Anspr\u00fcche bestehen nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt dieser sonstige Mitwirkungspflichten, so ist JDIE berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Unter den vorgenannten Voraussetzungen geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ist der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgesch\u00e4ft im Sinne des \u00a7 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB oder des \u00a7 376 HGB, haftet JDIE nach den gesetzlichen Bestimmungen. JDIE haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von JDIE zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass dessen Interesse an der weiteren Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist. In jedem Falle ist die Haftung von JDIE auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von JDIE zu vertretenden vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von JDIE zu vertretenden vors\u00e4tzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung von JDIE auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von JDIE zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen haftet JDIE im Fall des Lieferverzuges f\u00fcr jede vollendete Woche Verzug nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 1 % des Lieferwertes der verz\u00f6gerten Leistung, h\u00f6chstens jedoch 5 % des Lieferwertes der verz\u00f6gerten Leistung. Bei einer nur leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung haftet JDIE jedoch nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Versendung &#8211; Gefahren\u00fcbergang <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, bleibt der Gefahren\u00fcbergang hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Gefahr geht auf den Kunden \u00fcber, wenn die Kaufsache an den Transportf\u00fchrer \u00fcbergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verl\u00e4sst. Verz\u00f6gert sich die Versendung aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft gegen\u00fcber dem Kunden auf den Kunden \u00fcber. JDIE ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Ferner ist JDIE berechtigt, die entstehenden Lagerkosten oder eine Pauschale von 0,5 % des Warenwertes pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Rechte des Kunden bei M\u00e4ngeln <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit die Beschaffenheit der Ware nicht gesondert vereinbart ist, gilt die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen, Anpreisungen oder Werbung von JDIE oder vom Hersteller stellen daneben keine Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind vom Kunden unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Kunden oder an vom Kunden bestimmte Dritte sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Bei einer Untersuchung der Ware nach Ablieferung erkennbare Sachm\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach Ablieferung der Ware, sonstige Sachm\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Fu\u0308r die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei JDIE an. Bei nicht rechtzeitiger M\u00e4ngelanzeige erl\u00f6schen jegliche M\u00e4ngelrechte des Kunden wegen des betreffenden Mangels.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Den Kunden trifft die volle Beweislast f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr den Mangel selbst, f\u00fcr den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr M\u00e4ngel der Ware leistet JDIE zun\u00e4chst nach eigenem Ermessen Gew\u00e4hr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherf\u00fcllung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Scheitert die Nacherf\u00fcllung, kann der Kunde grunds\u00e4tzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen. Das R\u00fccktrittsrecht ist jedoch f\u00fcr nur geringf\u00fcgige Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Macht der Kunde nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschr\u00e4nkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Aus- und Einbaukosten tr\u00e4gt JDIE nur im Falle des zurechenbaren Verschuldens.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang. Dies gilt auch bei einer Kaufsache, die u\u0308blicherweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet worden ist und die Mangelhaftigkeit des Bauwerks verursacht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Fu\u0308r Sch\u00e4den, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von JDIE beruhen, sowie fu\u0308r Personensch\u00e4den haftet JDIE nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit einfacher Erf\u00fcllungsgehilfen und im Falle der leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind und auf deren strenge Einhaltung der Kunde daher vertrauen darf, beschr\u00e4nkt sich die Haftung von JDIE auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Im \u00dcbrigen sind Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund einschlie\u00dflich etwaiger Ersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei JDIE\u2018s Haftung wegen des Fehlens garantierter Beschaffenheiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit die Haftung von JDIE ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von JDIE.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Geistiges Eigentum, Geheimhaltung und Schutzrechte Dritter<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Abbildungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die JDIE dem K\u00e4ufer \u00fcberl\u00e4sst (\u201eUnterlagen\u201c), sind und bleiben geistiges Eigentum von JDIE, dies gilt auch f\u00fcr solche Gegenst\u00e4nde, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Die Weitergabe und Offenlegung von Unterlagen durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdr\u00fccklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von JDIE. JDIE ist berechtigt, die unentgeltliche Herausgabe der Unterlagen und deren Vervielf\u00e4ltigungen zu fordern, wenn der Kunde die Unterlagen nicht mehr ben\u00f6tigt oder wenn JDIE ein Missbrauch der Nutzung bekannt wird. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Kunden an den Unterlagen und deren Vervielf\u00e4ltigungen nicht zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, JDIE unverz\u00fcglich Mitteilung zu machen, falls ihm eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter durch eine von JDIE gelieferte Ware bekannt oder ihm gegen\u00fcber ger\u00fcgt wird. Sind die gelieferten Waren nach Entw\u00fcrfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde JDIE von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Eigentumsvorbehalt <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE beh\u00e4lt uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde JDIE unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit JDIE Klage zur Wahrung der Eigentumsanspr\u00fcche erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, JDIE die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde gegen\u00fcber JDIE f\u00fcr den\u00a0 entstehenden Ausfall. Dies gilt nur soweit eine solche Klage erfolgreich ist und die Zahlung durch den Dritten trotz Aufforderung nicht erfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3dieses \u00a7 11 nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die Ware herauszuverlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt JDIE jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschl. USt.) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. JDIE\u2018s Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. JDIE verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann JDIE verlangen, dass der Kunde JDIE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets f\u00fcr JDIE vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht JDIE geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt JDIE das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wird die Kaufsache mit anderen, nicht JDIE geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwirbt JDIE das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. USt.) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde JDIE anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr JDIE.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>JDIE verpflichtet sich, die JDIE zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt JDIE.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Anzuwendendes Recht, Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen wird M\u00fcnchen vereinbart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. JDIE ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen und Leistungen sowie f\u00fcr die Zahlungen des Kunden ist der Sitz von JDIE.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen JDIE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG) ist ebenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall von Vertragsl\u00fccken.<\/p>\n<p><u>\u00a0<\/u><\/p>\n<p>Diese englische \u00dcbersetzung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dient nur der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit. Die deutschsprachige Fassung ist ma\u00dfgebend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der JDI Europe GmbH Stand 03\/2020 \u00a7 1 Allgemeines &nbsp; Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche &#8211; auch k\u00fcnftige &#8211; Lieferungen und sonstige Leistungen. 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